VeröffentlichtDarlehen | Zuschuss

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Aktualisiert vor 30 Tagen

Die L-Bank unterstützt Existenzgründer und Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Programmdetails

Die L-Bank unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder -festigung oder Sie als etabliertes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen), Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen), Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen), Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette, Erwerb von Unternehmen, Betriebsmittel und Warenlager (auch unabhängig von Investitionen). Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 10.000 und EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Sie als Jungmeisterin und Jungmeister einen Handwerksbetrieb neu gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu dem Darlehen die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt bis 10 Prozent des Darlehensbetrags, jedoch höchstens EUR 10.000. Wenn Sie im Team gründen, kann jede/jeder von Ihnen die Meistergründungsprämie erhalten. Mit dem Tilgungszuschuss müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Wenn Sie stufenweise eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität Ihres Unternehmens entwickeln oder schon entwickelt haben, erhalten Sie eine zusätzliche Zinsverbilligung („Nachhaltigkeitsbonus“).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründende und KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe.

Jungmeister müssen innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung einen Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung der Handwerkskammer (für Jungmeister),CO2-Bilanz (für Nachhaltigkeitsbonus)

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Darlehen | Zuschuss

Förderregion

Baden-Württemberg

Antragsberechtigt

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Jungmeister im Handwerk

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Baden-Württemberg
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: 10.000 € – 5.000.000 €