VeröffentlichtZuschuss

Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Geprüft vor 45 Tagen

Der Fonds unterstützt die Entwicklung neuer Koproduktionen zwischen Deutschland und Frankreich.

Programmdetails

Für die Entwicklung neuer Koproduktionen stellt der deutsch-französische Projektentwicklungsfonds jährlich 200.000 EUR bereit. Die Förderung beträgt höchstens 50.000 EUR und darf maximal 70 % der Ausgaben für die Entwicklung umfassen. Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzenten, die eine professionelle Filmausbildung abgeschlossen haben oder über Erfahrungen im Filmbereich verfügen. Für mindestens einen Antragstellenden muss das beantragte Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein. Förderanträge müssen zeitgleich gestellt werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzenten, die eine professionelle Filmausbildung abgeschlossen haben oder über Erfahrungen im Filmbereich verfügen.

Für mindestens einen Antragstellenden muss das beantragte Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
70 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
15. September 2026
Hinweise zur Frist
Einträge können bis zum 15.09.2026 eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Produzenten in Deutschland und Frankreich

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 50.000 €