VeröffentlichtZuschuss
Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Geprüft vor 45 Tagen
Der Fonds unterstützt die Entwicklung neuer Koproduktionen zwischen Deutschland und Frankreich.
Programmdetails
Für die Entwicklung neuer Koproduktionen stellt der deutsch-französische Projektentwicklungsfonds jährlich 200.000 EUR bereit. Die Förderung beträgt höchstens 50.000 EUR und darf maximal 70 % der Ausgaben für die Entwicklung umfassen. Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzenten, die eine professionelle Filmausbildung abgeschlossen haben oder über Erfahrungen im Filmbereich verfügen. Für mindestens einen Antragstellenden muss das beantragte Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein. Förderanträge müssen zeitgleich gestellt werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in Deutschland und Frankreich ansässige Produzenten, die eine professionelle Filmausbildung abgeschlossen haben oder über Erfahrungen im Filmbereich verfügen.
Für mindestens einen Antragstellenden muss das beantragte Projekt der erste oder zweite Kinofilm sein.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. September 2026
- Hinweise zur Frist
- Einträge können bis zum 15.09.2026 eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Produzenten in Deutschland und Frankreich
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 50.000 €