VeröffentlichtZuschuss
Sozialer Zusammenhalt
Land Berlin
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Programm fördert bauliche und soziointegrative Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung in Berlin.
Programmdetails
Das Land Berlin fördert bauliche und soziointegrative Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung durch 3 Quartierfonds: Baufonds, Projektfonds und Aktionsfonds. Die Förderung erfolgt in den Handlungsfeldern Integration und Nachbarschaft, Bildung, Öffentlicher Raum, Gesundheit und Bewegung sowie Beteiligung, Vernetzung und Kooperation mit Partnern. Die Höhe der Förderung beträgt für Bezirke bis zu 100 Prozent. Bei privaten Antragstellern beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Behörden. Die Maßnahmen müssen mit dem Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept – IHEK im Einklang stehen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Behörden.
Einzelpersonen können keine Anträge im Projekt- oder Baufonds stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Verfügungsberechtigung über die betroffenen Grundstücke,Nachweis über die Einhaltung des IHEK
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Die Maßnahmen dürfen erst nach der Bewilligung beginnen.
Förderregion
Berlin
Antragsberechtigt
Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Berlin
- iAntragsteller: unternehmen, verein, kommune