VeröffentlichtZuschuss

Sozialer Zusammenhalt

Land Berlin

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Programm fördert bauliche und soziointegrative Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung in Berlin.

Programmdetails

Das Land Berlin fördert bauliche und soziointegrative Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung durch 3 Quartierfonds: Baufonds, Projektfonds und Aktionsfonds. Die Förderung erfolgt in den Handlungsfeldern Integration und Nachbarschaft, Bildung, Öffentlicher Raum, Gesundheit und Bewegung sowie Beteiligung, Vernetzung und Kooperation mit Partnern. Die Höhe der Förderung beträgt für Bezirke bis zu 100 Prozent. Bei privaten Antragstellern beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Behörden. Die Maßnahmen müssen mit dem Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept – IHEK im Einklang stehen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Behörden.

Einzelpersonen können keine Anträge im Projekt- oder Baufonds stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Verfügungsberechtigung über die betroffenen Grundstücke,Nachweis über die Einhaltung des IHEK

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Die Maßnahmen dürfen erst nach der Bewilligung beginnen.

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: unternehmen, verein, kommune