VeröffentlichtZuschuss
Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2026
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Geprüft vor 44 Tagen
Zuschüsse für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im ÖPNV zur Deckung zusätzlicher Kosten durch das Deutschlandticket.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen. Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch Fahrgeldausfälle, Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Minderung anderer Ausgleichszahlungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht förderfähig
- •Es gibt keine spezifischen Ausschlüsse erwähnt.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2026
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 30.09.2026 eingereicht werden.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsunternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: unternehmen