VeröffentlichtZuschuss

Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE)

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung innovativer Forschungsvorhaben mit Zuschüssen aus dem EFRE.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Forschungsvorhaben in verschiedenen Bereichen wie Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Bioökonomie, Chemie, Energie, Ernährungswissenschaften, Umweltwissenschaft, Material- und Lebenswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien, Künstlicher Intelligenz sowie anderen Leitmärkten und Querschnittsbereichen der Regionalen Innovationsstrategie (RIS). Die Förderung umfasst Bruttopersonalausgaben, Sachausgaben, Ausstattungs- und Geräteinvestitionen sowie kleine Baumaßnahmen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nicht förderfähig

  • Die geförderte Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur darf nicht wirtschaftlich genutzt werden. Grundlagenforschung ist nicht förderfähig.

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: forschung