VeröffentlichtZuschuss
Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
Bundesministerium des Innern (BMI)
Geprüft vor 46 Tagen
Förderung von Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in ländlichen und strukturschwachen Regionen.
Programmdetails
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie als Bildungseinrichtung, Verein oder Verband bei der Finanzierung von Projekten, die bürgerschaftliches Engagement fördern und zu einem lebendigen und demokratischen Miteinander beitragen. Die Förderung ist besonders für ländliche und strukturschwache Gegenden in Deutschland gedacht. Gefördert werden Maßnahmen in 3 Programmbereichen: Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken, Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort gestalten, Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement. Sie können Ihre Maßnahmen durch Coaching und Supervision ergänzen. Ebenso werden Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen sowie wissenschaftliche Vorhaben, die der Evaluation und Forschung dienen, gefördert. Diese sollten die Qualitätssicherung, die Weiterentwicklung von Programmangeboten und Projektinhalten zum Ziel haben. Auch der Transfer und die nachhaltige Sicherung von bewährten Handlungsansätzen fallen unter diese Ziele. Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Sie können den Zuschuss für Personalausgaben und Sachausgaben verwenden. Dazu zählen Honorare, Reisekosten, Miete, Büroausstattung, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung. Für Ihre Verwaltungsausgaben erhalten Sie eine pauschale Förderung in Höhe von bis zu 5 Prozent der Projektausgaben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände in Deutschland, die Projekte zur Stärkung demokratischer Praxis und Teilhabe durchführen.
Nicht förderfähig
- •Maßnahmen
- •die überwiegend schulischen Zwecken dienen oder bereits im Rahmen anderer Bundesprogramme gefördert werden
- •sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch aufhetzende Maßnahmen werden nicht gefördert.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Die Antragsfrist endete am 31.08.2024 für Säule 1 und am 30.09.2024 für Säule 2.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Bildungseinrichtungen, Vereine, Verbände
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig