VeröffentlichtZuschuss

KMU -innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Förderung für Unternehmen in den Technologiefeldern Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche Vorhaben in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing. Ihr Vorhaben kann als technologieübergreifendes und anwendungsbezogenes, industriegeführtes Forschungsvorhaben gefördert werden und auch als vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben. Ihr Vorhaben muss für die zukünftige Positionierung beteiligter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Markt von Bedeutung sein. Das BMBF fördert Einzelvorhaben Ihres KMU sowie Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften. Mögliche Anwendungsfelder sind Maschinen- und Anlagenbau, Automatisierungstechnik, Elektroindustrie, IKT-Wirtschaft, Medizintechnik, Energietechnik, Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens sowie das Hoch- und Höchstleistungsrechnen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR, Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Nicht förderfähig

  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte
  • Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. An Ihrem Projekt müssen ein oder mehrere KMU beteiligt sein.

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, kommune, unternehmen