VeröffentlichtUmwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Sonstiges

Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Programmdetails

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

👥Zielgruppen/Bedingungen

Antragsberechtigt sind: - private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen), - Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, - Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) - Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen), - rechtsfähige Vereine und Verbände. Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die: - serienmäßig und fabrikneu sind, - eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und - Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Weitere Informationen

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.500 €
Förderart / Bereiche
Umwelt-/NaturschutzKlimaschutz und TierschutzSonstiges
Hinweise zur Frist
30. Juni 2027

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, unternehmen, verein
  • Förderbetrag: bis 2.500 €