VeröffentlichtUmwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Sonstiges
Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Programmdetails
Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
👥Zielgruppen/Bedingungen
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen), - Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, - Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) - Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen), - rechtsfähige Vereine und Verbände.
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:
- serienmäßig und fabrikneu sind, - eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und - Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
ℹWeitere Informationen
- Link zur Seite
• Link zur Richtlinie
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.500 €
- Förderart / Bereiche
- Umwelt-/NaturschutzKlimaschutz und TierschutzSonstiges
- Hinweise zur Frist
- 30. Juni 2027
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: forschung, unternehmen, verein
- €Förderbetrag: bis 2.500 €