VeröffentlichtZuschuss

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014)

Freistaat Sachsen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Die Förderung unterstützt Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie.

Programmdetails

Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen. Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES), die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie, Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie mit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundene laufende Kosten und Sensibilisierungsvorhaben. Die Vorgaben der LEADER-Entwicklungsstrategie des jeweiligen LEADER-Gebietes bestimmen die Höhe des Zuschusses.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind lokale Gemeinschaften, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich lokaler Aktionsgruppen.

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: unternehmen, kommune, privatperson
Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014) – Förderprogramm | FörderBase