VeröffentlichtZuschuss
Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER /2014)
Freistaat Sachsen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Förderung unterstützt Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie.
Programmdetails
Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen. Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES), die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie, Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie mit der Verwaltung der Durchführung der LEADER-Entwicklungsstrategie verbundene laufende Kosten und Sensibilisierungsvorhaben. Die Vorgaben der LEADER-Entwicklungsstrategie des jeweiligen LEADER-Gebietes bestimmen die Höhe des Zuschusses.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind lokale Gemeinschaften, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich lokaler Aktionsgruppen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: unternehmen, kommune, privatperson