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Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Trägervereine von Naturparks und Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt können Zuschüsse für Personal- und Sachkosten erhalten.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Trägervereine von Naturparks und anerkannte Naturschutzvereinigungen mit Zuschüssen für Personal- und Sachkosten zur Koordinierung der Verbandstätigkeit und zur Umsetzung von Pflege- und Entwicklungskonzeptionen. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent für Trägervereine der Naturparks und bis zu 80 Prozent für Naturschutzvereinigungen, abhängig von der Mitgliederzahl und den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Trägervereine von Naturparks und landesweit anerkannte Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt.

Die Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes stehen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Trägervereine von Naturparks und anerkannte Naturschutzvereinigungen in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: verband, verein
  • Förderbetrag: 10.000 € – 50.000 €
Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen – Förderprogramm | FörderBase