VeröffentlichtZuschuss

Stiftung Nord-Süd-Brücken

Stiftung Nord-Süd-Brücken

Die Stiftung fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sowie entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.

Programmdetails

Die Stiftung fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, der entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie projektbezogene Studien zur Schaffung menschenwürdiger Entwicklungsmöglichkeiten in benachteiligten Regionen der Welt. Gefördert werden nur gemeinnützige Vereine aus den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins. Grundsätzlich können Anträge gestellt werden für Auslands- und Inlandsprojekte sowie zur Kofinanzierung von Personalkosten. Grundlage für die Beantragung und Bewertung von Projekten sind die Förderrichtlinien der Stiftung Nord-Süd-Brücken. Dort sind die formalen und inhaltlichen Kriterien zur Antragstellung dargelegt bzw. die Konditionen für Zuschüsse und Abrechnungspflichten benannt. Neben Programmen der Armutsbekämpfung und konkreten Auslandsprojekten sind auch hierzulande Veränderungen notwendig, um die Chancen der Gesellschaften des globalen Südens auf eine selbstbestimmte Entwicklung zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund fördert die Stiftung Nord-Süd-Brücken Maßnahmen ostdeutscher Vereine, die entwicklungspolitische Fragen öffentlich thematisieren und hierdurch ein Nach- und Umdenken bzw. Handeln befördern wollen. Dies kann sowohl durch schulische und außerschulische Bildungsarbeit (z.B. Projekttage an Schulen oder Seminare für Jugendgruppen), durch Informationsveranstaltungen aber auch durch Aktivitäten der Lobby- und Kampagnenarbeit geschehen.

Voraussetzungen

Gefördert werden nur gemeinnützige Vereine aus den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Die einzelnen Förderprogramme haben unterschiedliche Antragsfristen und Förderrichtlinien, die sich auf der Homepage finden.

Förderregion

neue Bundesländer und Ostteil Berlins

Antragsberechtigt

gemeinnützige Vereine