VeröffentlichtZuschuss
Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Aktualisiert vor 21 Tagen
Landwirtschaftliche Unternehmen können Zuschüsse für Investitionen zur Diversifizierung ihrer Einkommensquellen erhalten.
Programmdetails
Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie erhalten die Förderung für Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, den Kauf neuer Maschinen und Anlagen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware, sowie allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Ihr Mindestinvestitionsvolumen liegt bei EUR 30.000. Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme spätestens bis zum 1.1. eines Jahres beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ein. Die Bewertung und Auswahl der Anträge erfolgt nach einem besonderen Punkteverfahren.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Das Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder bodengebundene Tierhaltung erzielen.
Erforderliche Unterlagen
- Investitionskonzept,Steuerbescheide der letzten 3 Jahre
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 30.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 1. Januar eines Jahres eingereicht werden.
Förderregion
Saarland
Antragsberechtigt
landwirtschaftliche Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Saarland
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: ab 30.000 €