VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Ausbildung für die Familienpflege

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Wenn Sie Ausbildungsplätze in der Familienpflege anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung für die Familienpflege in staatlich anerkannten Fachseminaren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Bei Ausbildungen in Vollzeit erhalten Sie je Schülerin oder Schüler eine Pauschale von monatlich EUR 380,00. Bei Ausbildungen in Teilzeit erhalten Sie eine anteilige Förderung. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung. Sie müssen folgende Antragsfristen beachten: 1.11. des dem Ausbildungsbeginn vorhergehenden Jahres für alle laufenden Ausbildungen und für Ausbildungen, die in der 1. Hälfte des jeweiligen Jahres beginnen, 1.6. des laufenden Jahres für Ausbildungen, die in der 2. Hälfte des Jahres beginnen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 380 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig, unternehmen
  • Förderbetrag: bis 380 €