VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Geprüft vor 37 Tagen

Das Programm fördert die Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Programmdetails

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Die Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal, wo die Firmendaten eingegeben und der Antrag abgeschickt werden. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss reduziert. Ab dem 15. November 2025 wird der Zuschuss bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet.

Admin: Formular-Schema

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
31. Dezember 2026

Antragsberechtigt

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Keine Einschränkung
  • iAntragsteller: unternehmen