VeröffentlichtZuschuss

Erstorientierungskurse für Schutzsuchende und Zugewanderte

Bundesministerium des Innern (BMI)

Förderung von Erstorientierungskursen für Schutzsuchende und Zugewanderte.

Programmdetails

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert Maßnahmen, die der Erstorientierung für Schutzsuchende und Zugewanderte dienen. Die Teilnehmenden können je 300 Unterrichtseinheiten besuchen. Sie erhalten die Förderung als zeitlich begrenzten Zuschuss. Eine Vollfinanzierung ist nur in Ausnahmefällen möglich, falls Eigen- oder Drittmittel nicht erbracht werden können. Förderungen des Bundes sind nur nachrangig möglich. Daher müssen Sie bei einzelnen Projekten normalerweise Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben sicherstellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) realisiert die Kurse in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Die Bundesländer treffen eine Vorauswahl einer potenziellen Zentralstelle und teilen diese Auswahl dem BAMF mit. Nach positiver Förderentscheidung werden Sie als Einrichtung durch das BAMF aufgefordert, Ihren Antrag über das Förderportal des Bundes (easy-Online) einzureichen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, die seit mindestens einem Jahr in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind, sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Volkshochschulen.

Nicht förderfähig

  • Von einer Förderung ausgenommen sind schulpflichtige Personen.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Schutzsuchende und Zugewanderte

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit