VeröffentlichtZuschuss

Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S)

Bundesministerium des Innern (BMI)

Förderung für Träger von Stützpunkteinrichtungen im Spitzensport.

Programmdetails

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt den Leistungssport, indem es ein Stützpunktsystem für den Spitzensport fördert. Sie können die Förderung erhalten für Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben bei Olympiastützpunkten, sportmedizinische, physiotherapeutische, trainingswissenschaftliche und soziale Betreuungsangebote bei Olympiastützpunkten, Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben bei Bundesleistungszentren, Ausgaben für das tägliche Training der Olympiakader (Top-Team), Athleten der Kader A bis C sowie perspektivreiche Nachwuchskader bei Bundesstützpunkten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Bundesverwaltungsamt (BVA). Das BVA leitet Ihren Antrag an das BMI weiter.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der Stützpunkteinrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in den Förderrichtlinien genannt sind.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Träger von Stützpunkteinrichtungen für den Spitzensport

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit