VeröffentlichtZuschuss

Ernst Prost Stiftung

Ernst Prost Stiftung

Die Ernst Prost Stiftung unterstützt unverschuldet in Not geratene Menschen und fördert Bildung sowie Ausbildung.

Programmdetails

Der Unternehmer Ernst Prost errichtete im Jahr 2010 die rechtsfähige Ernst Prost Stiftung mit dem Ziel, deren Erträge zur Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Menschen einzusetzen. In den Jahren 2015 und 2019 errichtete Ernst Prost zudem unter dem Dach der Ernst Prost Stiftung die nicht-rechtsfähigen Stiftungsfonds „Ernst Prost Foundation for Africa“ und „Menschen für Frieden – Frieden für Menschen Foundation“, um weitere Förderschwerpunkte in der Entwicklungshilfe und in der Friedensarbeit zu setzen. Die Ernst Prost Stiftung hilft unverschuldet in Not geratenen Menschen, damit sie ihr Schicksal besser meistern können. Gleichzeitig hat sie sich zur Aufgabe gemacht, jungen Menschen Bildung und Ausbildung zu ermöglichen. Neben der Hilfe für den Einzelnen hat Ernst Prost den Stiftungszweck auch auf den gemeinnützigen Bereich ausgedehnt. Dazu zählen im Besonderen das öffentliche Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, das Wohlfahrtswesen, Hilfe für Verfolgte, Behinderte und Opfer von Straftaten. Die Stiftung will schnell und unbürokratisch helfen. Gemeinnützige Organisationen können einen Antrag in den drei verschiedenen Stiftungsbereichen stellen, alle Antragsunterlagen findet man auf der Website.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nur gemeinnützige Organisationen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antragstellung fortlaufend möglich

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

gemeinnützige Organisationen