VeröffentlichtZuschuss
Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Förderung für Solo-Selbstständige zur Weiterqualifizierung.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen. Unterstützt werden Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten. Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Solo-Selbstständigen orientieren. Anlaufstellen sind bundesweit verteilt und zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Solo-Selbstständige können sich in einem Erstgespräch über die Förderbedingungen informieren. Gemeinsam mit den Solo-Selbstständigen wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt. Anschließend wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ein Qualifizierungsscheck ausgestellt. Gefördert werden berufliche Qualifizierungen beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Nicht förderfähig
- •Keine
Erforderliche Unterlagen
- Qualifizierungsscheck
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 4.500 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Solo-Selbstständige
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- €Förderbetrag: bis 4.500 €