VeröffentlichtZuschuss

Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Förderung für Solo-Selbstständige zur Weiterqualifizierung.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen. Unterstützt werden Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten. Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Solo-Selbstständigen orientieren. Anlaufstellen sind bundesweit verteilt und zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Solo-Selbstständige können sich in einem Erstgespräch über die Förderbedingungen informieren. Gemeinsam mit den Solo-Selbstständigen wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt. Anschließend wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ein Qualifizierungsscheck ausgestellt. Gefördert werden berufliche Qualifizierungen beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Nicht förderfähig

  • Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Qualifizierungsscheck

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 4.500 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Solo-Selbstständige

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • Förderbetrag: bis 4.500 €