VeröffentlichtZuschuss
Psychosoziale Prozessbegleitung
Niedersächsisches Justizministerium
Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderung für Opferhilfeeinrichtungen zur Umsetzung von Angeboten der psychosozialen Prozessbegleitung.
Programmdetails
Das Land Niedersachsen fördert Sie als Opferhilfeeinrichtung bei der Umsetzung von Angeboten der psychosozialen Prozessbegleitung. Sie erhalten die Förderung für die Personalausgaben für Ihre Fachkräfte, die die Prozessbegleitung durchführen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Personalausgaben für jede von Ihnen eingesetzte Fachkraft. Bei einem Personaleinsatz von bis zu 0,5 Arbeitskraftanteilen beträgt Ihr Zuschuss höchstens 6.000 EUR, bei mehr als 0,5 Arbeitskraftanteilen höchstens 12.000 EUR, jeweils für maximal 1 Jahr.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung anbieten und ihren Sitz in Niedersachsen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Qualifikation der Fachkräfte,Statistik und Sachbericht
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 12.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen
Antragsberechtigt
Opferhilfeeinrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Niedersachsen
- iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig
- €Förderbetrag: bis 12.000 €