VeröffentlichtBürgschaft
Landesbürgschaftsprogramm
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt Bürgschaften für Kredite an Unternehmen, Freie Berufe und soziale Einrichtungen ohne ausreichende finanzielle Sicherheiten.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen an Unternehmen, Angehörige oder Angehöriger der Freien Berufe, Existenzgründerin oder Existenzgründer oder als Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen oder die im besonderen Interesse des Landes liegen. Die Landesbürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (Bar-/Avalkredite). Die Höhe der Bürgschaft wird für den Einzelfall festgelegt, muss aber ein Volumen von EUR 3,5 Millionen übersteigen. Die Bürgschaftsquote kann bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Handwerksbetriebe, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründende sowie Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 3.500.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Bürgschaft
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründer, Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: unternehmen, privatperson, stiftung
- €Förderbetrag: ab 3.500.000 €