VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Aktualisiert vor 22 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe mit Zuschüssen.
Programmdetails
Die Förderung erhalten Sie für Vorhaben von landesweiter Bedeutung wie Modellprojekte oder praxisbezogene Forschungsvorhaben, Vorhaben mit regionalem Bezug wie fachübergreifende Kooperationsvorhaben, Projekte zur Unterstützung von Anpassungen im Rahmen demografischer und struktureller Veränderungen, Evaluationen zur Effizienz von Jugendhilfeleistungen, Projekte zur Implementierung von erprobten Handlungsansätzen in der Jugendhilfe, Maßnahmen und Projekte in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Vorhaben von landesweiter Bedeutung und bei Projekten in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses für Vorhaben mit regionalem Bezug beträgt im 1. Jahr der Förderung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird in der Kooperationsvereinbarung für die Folgejahre degressiv sinkend festgelegt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Bei einem Vorhaben von landesweiter Bedeutung müssen Sie erfolgreich an einem Auswahlverfahren des Landesjugendamtes teilgenommen haben.
Erforderliche Unterlagen
- fachlich fundiertes Konzept,Befürwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe,Kooperationsvereinbarung mit dem Landesjugendamt
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig, kommune