VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe mit Zuschüssen.

Programmdetails

Die Förderung erhalten Sie für Vorhaben von landesweiter Bedeutung wie Modellprojekte oder praxisbezogene Forschungsvorhaben, Vorhaben mit regionalem Bezug wie fachübergreifende Kooperationsvorhaben, Projekte zur Unterstützung von Anpassungen im Rahmen demografischer und struktureller Veränderungen, Evaluationen zur Effizienz von Jugendhilfeleistungen, Projekte zur Implementierung von erprobten Handlungsansätzen in der Jugendhilfe, Maßnahmen und Projekte in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Vorhaben von landesweiter Bedeutung und bei Projekten in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses für Vorhaben mit regionalem Bezug beträgt im 1. Jahr der Förderung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird in der Kooperationsvereinbarung für die Folgejahre degressiv sinkend festgelegt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Bei einem Vorhaben von landesweiter Bedeutung müssen Sie erfolgreich an einem Auswahlverfahren des Landesjugendamtes teilgenommen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • fachlich fundiertes Konzept,Befürwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe,Kooperationsvereinbarung mit dem Landesjugendamt

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig, kommune
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