VeröffentlichtZuschuss

Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beim Bau und bei der Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren. Sie erhalten die Förderung für investive Ausgaben für Planung, Bau, Baunebenkosten und Lieferungen und Leistungen (zum Beispiel Ausgaben für die Erstausstattung) sowie außerdem für erhöhte Investitionsausgaben, die sich aus einer stärker an der Kreislaufwirtschaft oder zur Anpassung an den Klimawandel orientierten Projektplanung ergeben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept mit angestrebten Zielen, Angeboten und Maßnahmen,Wirtschaftlichkeitsberechnung,Nachweis der Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben,Gesamtfinanzierung des Vorhabens

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: kommune, verein