VeröffentlichtZuschuss
Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Aktualisiert vor 29 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Verbesserung von Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum.
Programmdetails
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Verbesserung von Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum sowie Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen bis zu 40 Prozent, in LEADER-Gebieten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 160.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bildungsträger und -einrichtungen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Es gelten spezifische Anforderungen an die Qualifikation und die Durchführung der Maßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Konzept über die geplante Entwicklung des Unternehmens,Nachweis der beruflichen Fähigkeiten,Anmeldung beim Gewerbeamt,Unternehmensnummer
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 160.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt
Frauen im ländlichen Raum, Bildungsträger, Kleinstunternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Baden-Württemberg
- iAntragsteller: verein, unternehmen, gemeinnuetzig
- €Förderbetrag: 2.000 € – 160.000 €