VeröffentlichtBürgschaft
Bürgschaften des Bundes
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung von Bürgschaften zur Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen.
Programmdetails
Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem: Für Bürgschaftsbeträge bis 2.000.000 EUR stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern. Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab. In strukturschwachen Regionen steht für Bürgschaftsbeträge ab 20.000.000 EUR das Großbürgschaftsprogramm des Bundes zur Verfügung. Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderungswürdig und das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig sein.
Eine anderweitige Finanzierung darf nicht möglich sein.
Nicht förderfähig
- •EU-Beihilferecht ist zu beachten.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 2.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Bürgschaft
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Existenzgründer/in
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: gruendung, unternehmen
- €Förderbetrag: 20.000 € – 2.000.000 €