VeröffentlichtBürgschaft

Bürgschaften des Bundes

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Förderung von Bürgschaften zur Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen.

Programmdetails

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem: Für Bürgschaftsbeträge bis 2.000.000 EUR stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern. Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab. In strukturschwachen Regionen steht für Bürgschaftsbeträge ab 20.000.000 EUR das Großbürgschaftsprogramm des Bundes zur Verfügung. Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderungswürdig und das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig sein.

Eine anderweitige Finanzierung darf nicht möglich sein.

Nicht förderfähig

  • EU-Beihilferecht ist zu beachten.

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Bürgschaft

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Existenzgründer/in

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: gruendung, unternehmen
  • Förderbetrag: 20.000 € – 2.000.000 €