VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Zuschüsse für modellhafte Vorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt Sie bei der Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben, die der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft dienen. Die Zuwendung erhalten Sie als Zuschuss für Vorhaben in folgenden Bereichen: effiziente Erhaltung von Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit für die zukünftige Nutzung, verstärkte nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen für die Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft sowie Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der genannten Fördergegenstände. Die Höhe der Förderung hängt von Ihnen und der Art Ihres Vorhabens ab und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder Kosten betragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Erfahrungen in der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt, wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen, Wissenstransfer in die Praxis, Durchführung des Vorhabens in Deutschland, verwertbare Ergebnisse in Deutschland, Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Kosten zur Erhöhung der Fangkapazität
  • Aufwendungen für den Kauf oder Bau von Fischereifahrzeugen
  • Kosten
  • die allein auf der Grundlage des Preises
  • der Menge
  • der Produktionseinheit oder der Betriebsmitteleinheit gewährt werden
  • Vorhaben
  • bei denen einheimische Waren Vorrang vor eingeführten Waren erhalten sollen
  • sowie Vorhaben
  • deren Förderung gegen die EU-Verordnung Nr. 1308/2013 verstoßen würde. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Projektskizzen können im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März sowie vom 1. August bis 30. September eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Unternehmen