Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Zuschüsse für modellhafte Vorhaben zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Erfahrungen in der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt, wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen, Wissenstransfer in die Praxis, Durchführung des Vorhabens in Deutschland, verwertbare Ergebnisse in Deutschland, Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Kosten zur Erhöhung der Fangkapazität
- •Aufwendungen für den Kauf oder Bau von Fischereifahrzeugen
- •Kosten
- •die allein auf der Grundlage des Preises
- •der Menge
- •der Produktionseinheit oder der Betriebsmitteleinheit gewährt werden
- •Vorhaben
- •bei denen einheimische Waren Vorrang vor eingeführten Waren erhalten sollen
- •sowie Vorhaben
- •deren Förderung gegen die EU-Verordnung Nr. 1308/2013 verstoßen würde. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Projektskizzen können im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März sowie vom 1. August bis 30. September eingereicht werden.
Förderregion
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Unternehmen