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Raiffeisen-Förderpreis
Raiffeisen-Stiftung
Mit dem Preis werden Förderprojekte der Raiffeisen-Stiftung oder Initiativen aus dem ländlichen Genossenschaftswesen ausgezeichnet.
Programmdetails
Mit dem Preis werden Förderprojekte der Raiffeisen-Stiftung oder Initiativen aus dem ländlichen Genossenschaftswesen ausgezeichnet, die dem Stiftungszweck in herausragender Weise entsprochen haben. Details hierzu werden rechtzeitig an dieser Stelle bekannt gegeben. Für die Einreichung von Förderanträgen gelten folgende Stichtage zu den Quartalsenden: 1. Quartal: 31. März, 2. Quartal: 30. Juni, 3. Quartal: 30. September, 4. Quartal: 31. Dezember. Es gilt das Datum des Eingangsstempels bzw. das Datum des E-Mail-Eingangs. Vorstand und Kuratorium streben an, in dem Quartal, das dem Antragsstichtag folgt, abschließend über die beantragte Förderung zu entscheiden. Anträge zu bereits abgeschlossenen Projekten können nicht berücksichtigt werden. Wir bitten alle Antragsteller, dies bei der Projektplanung zu berücksichtigen und die Einreichung von Förderanträgen so frühzeitig vorzunehmen, dass im Falle einer Förderzusage mit dem Projekt erst nach abschließender Zustimmung begonnen wird.
Voraussetzungen
Einzelpersonen zwischen 18 und 29 Jahren im Bereich Umweltschutz & Nachhaltigkeit.
Nicht förderfähig
- •Anträge zu bereits abgeschlossenen Projekten können nicht berücksichtigt werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 5.000 €
- Förderart / Bereiche
- Preis
- Antragsfrist
- 30. Juni 2026
- Hinweise zur Frist
- 2. Quartal
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Einzelpersonen zwischen 18 und 29 Jahren