VeröffentlichtZuschuss

Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Aktualisiert vor 22 Tagen

Hessische Kommunen können Zuschüsse für die Erstellung und Umsetzung nachhaltiger Mobilitätspläne beantragen.

Programmdetails

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben der Mobilitätsplanung, die der Umsetzung der Verkehrswende und der Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr dienen. Sie erhalten die Förderung für die Erstellung eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans sowie das Umsetzungsmanagement eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans, vor allem durch Anstoß konkreter Maßnahmenpakete und die übergreifende Koordination des Umsetzungsprozesses. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer Leistungsfähigkeit und beträgt für die Erstellung normalerweise 70 Prozent und für das Umsetzungsmanagement normalerweise 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall einer Kumulation mit Bundes- oder EU-Mitteln bis zu 90 Prozent.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind hessische Kommunen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Erstellung des Plans auf Grundlage der europäischen SUMP-Leitlinien.

Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Förderregion

Hessen

Antragsberechtigt

hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise)

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Hessen
  • iAntragsteller: kommune