VeröffentlichtZuschuss
Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Aktualisiert vor 22 Tagen
Hessische Kommunen können Zuschüsse für die Erstellung und Umsetzung nachhaltiger Mobilitätspläne beantragen.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben der Mobilitätsplanung, die der Umsetzung der Verkehrswende und der Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr dienen. Sie erhalten die Förderung für die Erstellung eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans sowie das Umsetzungsmanagement eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans, vor allem durch Anstoß konkreter Maßnahmenpakete und die übergreifende Koordination des Umsetzungsprozesses. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer Leistungsfähigkeit und beträgt für die Erstellung normalerweise 70 Prozent und für das Umsetzungsmanagement normalerweise 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall einer Kumulation mit Bundes- oder EU-Mitteln bis zu 90 Prozent.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind hessische Kommunen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, darunter die Erstellung des Plans auf Grundlage der europäischen SUMP-Leitlinien.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise)
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: kommune