VeröffentlichtZuschuss
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Das Programm unterstützt Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Sie können die Förderung für den Bau, den Erwerb, die Ersteinrichtung und die Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen bekommen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung muss bei Maßnahmen, die der Bauerhaltung dienen, mindestens EUR 50.000 betragen. Die Förderung erfolgt dabei grundsätzlich nur anteilig und wechselseitig mit Landesmitteln und Eigenmitteln des Trägers. Das Bauvorhaben muss durch die Bundesländer oder den Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes schriftlich für die mittel- und langfristigen Planungen des BMFSFJ angemeldet werden. Nach der Aufnahme in die Planungen des BMFSFJ müssen Sie den Antrag bei der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von dieser bestimmten Stelle einreichen. Der vollständige Antrag soll dem BMFSFJ spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die oberste Landesjugendbehörde bei Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und der Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes bei Jugendherbergen.
Die Einrichtungen müssen von bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare,Betriebs- und Finanzierungskonzept
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Der vollständige Antrag muss spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein
- €Förderbetrag: ab 50.000 €