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Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Saarland fördert finanzschwache Kommunen bei Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.

Programmdetails

Das Saarland fördert Sie als finanzschwache Kommune bei Ihren Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Investitionen in die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung von Schulgebäuden oder für den Ersatzneubau von Schulen, Ausstattung von Schulgebäuden (zum Beispiel sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen), ergänzende Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Schulgebäuden, Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Horte), vorbereitende und begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleisterinnen und Dienstleister. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, abhängig von der Finanzschwäche und der jeweiligen Zahl der Schülerinnen und Schüler. Ihr Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 40.000.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die das Kriterium der Finanzschwäche erfüllen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 40.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Saarland

Antragsberechtigt

finanzschwache Kommunen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Saarland
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: ab 40.000 €