VeröffentlichtZuschuss
Förderrichtlinie Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Schulinfrastruktur (FRl-KInvFG II)
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Saarland fördert finanzschwache Kommunen bei Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.
Programmdetails
Das Saarland fördert Sie als finanzschwache Kommune bei Ihren Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Investitionen in die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung von Schulgebäuden oder für den Ersatzneubau von Schulen, Ausstattung von Schulgebäuden (zum Beispiel sanitäre Anlagen, Fußbodenbeläge, Leitungen), ergänzende Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Schulgebäuden, Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern (zum Beispiel Horte), vorbereitende und begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleisterinnen und Dienstleister. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, abhängig von der Finanzschwäche und der jeweiligen Zahl der Schülerinnen und Schüler. Ihr Investitionsvolumen beträgt mindestens EUR 40.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, die das Kriterium der Finanzschwäche erfüllen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 40.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Saarland
Antragsberechtigt
finanzschwache Kommunen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Saarland
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: ab 40.000 €