VeröffentlichtZuschuss
Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)
Europäische Kommission
Das Programm unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden in der gesamten EU.
Programmdetails
Das Programm unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden in der gesamten EU und schützt damit die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Schwerpunkte der Förderung sind dabei die Vorbereitung und die einheitliche Anwendung des Zollrechts und der Zollpolitik, die Zusammenarbeit im Zollwesen, der Aufbau von Verwaltungskapazitäten und von IT-Kapazitäten, Förderung von Innovationen im Bereich der Zollpolitik. Ziel ist es, den Binnenmarkt durch die Zusammenarbeit der Teilnehmerländer sowie ihrer Zollbehörden zu stärken und vor illegalem Handel zu schützen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus können auch Aufträge auf der Grundlage öffentlicher Ausschreibungen vergeben werden. Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme, in denen die zu fördernden Maßnahmen sowie die erwarteten Ergebnisse, die Art der Durchführung, die Finanzierungsbeträge sowie der Zeitplan festgelegt werden.
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind die Zollbehörden sowie ggf.
weitere Stellen in den teilnehmenden Ländern, die für die Verwaltung der Zölle oder zollbezogene Tätigkeiten zuständig sind.
Nicht förderfähig
- •Keine spezifischen Ausschlüsse angegeben.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Hinweise zur Frist
- Laufzeit des Programms bis zum 31. Dezember 2027
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtungen, Zollbehörden
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich