VeröffentlichtZuschuss
Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Geprüft vor 45 Tagen
Zuschüsse für Unternehmen zur Unterstützung von Markteinführungskosten im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten.
Programmdetails
Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere: Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienste sowie zusätzliche Leistungen wie Messeauftritte und Beratung zu Produktdesign und Vermarktung. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Projekt im Innovationsnetzwerk. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.
Voraussetzungen
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union, die ein bewilligtes FuE-Projekt in einem ZIM-Innovationsnetzwerk haben.
Nicht förderfähig
- •Keine Förderung
- •wenn Aufträge bereits vor Antragsbestätigung erteilt wurden oder Leistungen durch eigenes Personal erbracht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung,Detailliertes Markteinführungskonzept,Angebote der externen Dienstleister,Erklärung zur Einstufung als KMU,Erklärung zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre,Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 11. Dezember 2026
- Hinweise zur Frist
- Anträge können bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des bewilligten FuE-Projekts gestellt werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 50.000 €