VeröffentlichtZuschuss

Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Geprüft vor 45 Tagen

Zuschüsse für Unternehmen zur Unterstützung von Markteinführungskosten im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Programmdetails

Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Leistungen von qualifizierten externen Anbietern. Das Programm fördert insbesondere: Innovationsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienste sowie zusätzliche Leistungen wie Messeauftritte und Beratung zu Produktdesign und Vermarktung. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Ihr bewilligtes FuE-Projekt im Innovationsnetzwerk. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, die förderfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.

Voraussetzungen

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Union, die ein bewilligtes FuE-Projekt in einem ZIM-Innovationsnetzwerk haben.

Nicht förderfähig

  • Keine Förderung
  • wenn Aufträge bereits vor Antragsbestätigung erteilt wurden oder Leistungen durch eigenes Personal erbracht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Leistungen zur Markteinführung,Detailliertes Markteinführungskonzept,Angebote der externen Dienstleister,Erklärung zur Einstufung als KMU,Erklärung zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre,Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
11. Dezember 2026
Hinweise zur Frist
Anträge können bis spätestens 18 Monate nach Abschluss des bewilligten FuE-Projekts gestellt werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 50.000 €