VeröffentlichtZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Aktualisiert vor 12 Tagen

Zuschuss für Unternehmen zum Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehende Nichtwohngebäude. Basisförderung 30 %, mit Effizienzbonus bis 35 % der förderfähigen Kosten.

Programmdetails

Das KfW-Programm 522 fördert den Einbau effizienter Heizungsanlagen und Heizungsunterstützungssysteme sowie Anschlüsse an Gebäude- oder Fernwärmenetze in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderfähige Anlagen: Solarthermieanlagen, Biomasse-Systeme mit geringen Staubemissionen, Elektrowärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungsanlagen und innovative erneuerbare Heiztechnologien. Fördersatz: Basisförderung 30 % + Effizienzbonus 5 % für Wärmepumpen + Emissionsminderungsaufschlag 2.500 Euro für Biomasse. Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, Einbau muss systemoptimiert mit hydraulischem Abgleich erfolgen. Umsetzung innerhalb von 36 Monaten. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Kirchen und öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Auf einen Blick

Förderquote
35 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Laufendes Programm; Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: Privatperson, Unternehmen, Gemeinnützige Organisation, Kommune