VeröffentlichtZuschuss
Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Aktualisiert vor 12 Tagen
Zuschuss für Unternehmen zum Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehende Nichtwohngebäude. Basisförderung 30 %, mit Effizienzbonus bis 35 % der förderfähigen Kosten.
Programmdetails
Das KfW-Programm 522 fördert den Einbau effizienter Heizungsanlagen und Heizungsunterstützungssysteme sowie Anschlüsse an Gebäude- oder Fernwärmenetze in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderfähige Anlagen: Solarthermieanlagen, Biomasse-Systeme mit geringen Staubemissionen, Elektrowärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungsanlagen und innovative erneuerbare Heiztechnologien. Fördersatz: Basisförderung 30 % + Effizienzbonus 5 % für Wärmepumpen + Emissionsminderungsaufschlag 2.500 Euro für Biomasse. Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, Einbau muss systemoptimiert mit hydraulischem Abgleich erfolgen. Umsetzung innerhalb von 36 Monaten. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Kirchen und öffentlich-rechtliche Körperschaften.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 35 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Laufendes Programm; Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung
Förderregion
["Bundesweit"]
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: ["Bundesweit"]
- iAntragsteller: Privatperson, Unternehmen, Gemeinnützige Organisation, Kommune