VeröffentlichtZuschuss
Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung für programmfüllende Filme
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Geprüft vor 45 Tagen
Förderung für die Herstellung programmfüllender Spielfilme und Dokumentarfilme.
Programmdetails
Für die Herstellung programmfüllender Spielfilme können Förderungen von bis zu 1 Million EUR vergeben werden. Die Herstellung programmfüllender Dokumentarfilme kann mit bis zu 500.000 EUR gefördert werden. Die Förderung richtet sich grundsätzlich an Spielfilmvorhaben mit Gesamtherstellungskosten bis zu 6 Millionen EUR und Dokumentarfilmvorhaben mit Gesamtherstellungskosten bis zu 5 Millionen EUR. In begründeten Fällen können auch Animationsfilme und weitere Filme mit höheren Gesamtherstellungskosten berücksichtigt werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Herstellende von programmfüllenden Spiel- und Dokumentarfilmen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland.
Bei Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des EWR müssen Herstellende eine Niederlassung in Deutschland besitzen.
Nicht förderfähig
- •Bei Koproduktion kann der Antrag nur von einem der Herstellenden gestellt werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.000.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragsstellung für Spielfilm bis 14.04.2026, 07.07.2026 und 29.09.2026; für Dokumentarfilm bis 14.04.2026 und 08.09.2026; für Kinderfilm bis 01.09.2026.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, die programmfüllende Spielfilme und Dokumentarfilme herstellen.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 1.000.000 €