VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG)
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Mit dem Aufstiegs-BAföG können Sie Zuschüsse und Darlehen zur Finanzierung Ihrer beruflichen Fortbildung erhalten.
Programmdetails
Der Bund unterstützt Sie mit dem Aufstiegs-BAföG bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Fortbildungsmaßnahme durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und – bei Bedarf – zu den Kosten Ihres Lebensunterhalts. Sie erhalten das Aufstiegs-BAföG für Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher oder privater Träger. Die Maßnahmen müssen Sie auf Fortbildungsabschlüsse zu öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO), gleichwertigen Abschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen oder gleichwertigen Abschlüssen an anerkannten Ergänzungsschulen mit staatlich genehmigten Prüfungsordnungen vorbereiten. Unterstützt wird die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen unabhängig von der Form (Vollzeit/Teilzeit, schulisch/außerschulisch, mediengestützt/Fernunterricht). Das Aufstiegs-BAföG beinhaltet einen Zuschuss, der mit einem Darlehen kombiniert werden kann. Bei den Fortbildungskosten erhalten Sie für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR, für das Prüfungsstück (Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten) bis zu 50 Prozent der Materialkosten, höchstens 2.000 EUR. Die Förderung erfolgt zu 50 Prozent als Zuschuss, darüber hinaus als Darlehen. Handelt es sich um eine Fortbildung in Vollzeit, erhalten Sie – abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen – auch Zuwendungen für Ihren Lebensunterhalt. Die Höchstdauer der Förderung beträgt bei Vollzeitfortbildungen 24 Monate, bei Teilzeitfortbildungen 48 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung verlängert werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, die über die nötige berufliche Vorqualifikation oder einen Bachelor- oder vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen.
Nicht förderfähig
- •Höhere Hochschulabschlüsse sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an der geförderten Maßnahme,Nachweis der beruflichen Vorqualifikation
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss | Darlehen
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Privatpersonen, die an beruflichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen teilnehmen möchten.