VeröffentlichtZuschuss

EXIST-Gründungsstipendium

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Begleitung von Gründungsteams.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Begleitung von Gründungsteams. Sie erhalten die Förderung für die Entwicklung von einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen und die gezielte Vorbereitung einer Gründung. Wenn Sie gefördert werden, erhält Ihr Gründungsteam eine begleitende Beratung durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk. Sie können einen Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bekommen. Gefördert werden Personalausgaben in Form von personengebundenen Stipendien für maximal 3 Personen in Höhe von 1.000 EUR monatlich für Studierende, 2.000 EUR monatlich für Teammitglieder mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 EUR monatlich für Absolventinnen und Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss und 3.000 EUR monatlich für promovierte Gründerinnen und Gründer. Für unterhaltspflichtige Kinder der Gründerinnen und Gründer werden monatlich 150,00 EUR pro Kind als Kinderzuschlag gewährt. Sachausgaben können in Höhe von bis zu 10.000 EUR für Einzelgründungen beziehungsweise 30.000 EUR für Teamgründungen anerkannt werden. Für gründungsbezogenes Coaching und eine Gründungsberatung können bis zu 5.000 EUR gewährt werden. Zusätzlich können Sie bis zu 10.000 EUR pauschal für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk erhalten. Für diverse Gründungsteams und die fachliche Betreuung durch eine Mentorin können Sie zusätzlich jeweils 2.500 EUR erhalten. Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu einem Jahr. Anträge richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form an den vom BMWE beauftragten Projektträger Jülich (PtJ).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die mit den Gründungsteams Stipendiatenverträge abschließen und in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden sind.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen ist die Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gründungsteams