VeröffentlichtZuschuss

Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch (Tandem)

Tandem

Geprüft vor 44 Tagen

Die Koordinierungszentren Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch fördern die gegenseitige Annäherung und die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Tschechien.

Programmdetails

Die Koordinierungszentren Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch – Tandem fördern die gegenseitige Annäherung und die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Tschechien. Für die Förderung von deutsch-tschechischen Begegnungsprogrammen aus KJP-Mitteln müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Anzahl der Begegnungen im Ausland muss der in Deutschland entsprechen, und alle Veranstaltungen benötigen ein vorbereitetes und vereinbartes Konzept mit klar definierten Zielgruppen, Lernzielen, Methoden und Themen. Die verantwortlichen Leiter:innen müssen Erfahrung in der Jugendarbeit und Fremdsprachenkenntnisse haben, und die Teilnehmenden müssen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche versichert sein. Zudem muss das Zahlenverhältnis zwischen Teilnehmenden und Leiter ausgewogen sein. Nicht förderfähig sind Reisen von Einzelpersonen, Rundreisen, einseitige Studienfahrten, touristische Fahrten und Jugenderholungsmaßnahmen. Träger der Jugendarbeit, die einer Zentralstelle oder einem bundesweiten Dachverband angehören, müssen ihre Förderanträge dort einreichen. Träger ohne diese Anbindung, insbesondere die kommunale Jugendarbeit, wenden sich an die oberste Landesjugendbehörde oder deren beauftragte Stellen.

Voraussetzungen

Die Anzahl der Begegnungen im Ausland muss der in Deutschland entsprechen, und alle Veranstaltungen benötigen ein vorbereitetes und vereinbartes Konzept mit klar definierten Zielgruppen, Lernzielen, Methoden und Themen.

Die verantwortlichen Leiter:innen müssen Erfahrung in der Jugendarbeit und Fremdsprachenkenntnisse haben, und die Teilnehmenden müssen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche versichert sein.

Zudem muss das Zahlenverhältnis zwischen Teilnehmenden und Leiter ausgewogen sein.

Nicht förderfähig

  • Nicht förderfähig sind Reisen von Einzelpersonen
  • Rundreisen
  • einseitige Studienfahrten
  • touristische Fahrten und Jugenderholungsmaßnahmen.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis zum 1. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Nachantragstermin ist der 1. Juli des laufenden Jahres.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendbildungsstätte, etc.)

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig, stiftung