VeröffentlichtZuschuss
Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK)
Land Sachsen-Anhalt
Förderung für die Erstellung integrierter Gemeindeentwicklungskonzepte in ländlichen Gemeinden.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), wenn Sie integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte (IGEK) in ländlichen Gemeinden erstellen. Sie erhalten die Förderung für die Erarbeitung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten mit mindestens diesen Elementen: Kurzbeschreibung der Region, Analyse der regionalen Stärken und Schwächen, Auflistung der Entwicklungsziele und geeigneter Prüfindikatoren, Darlegung der Entwicklungsstrategie, einschließlich einer Digitalstrategie, der Handlungsfelder und Leitprojekte, regionale Kriterien zur Auswahl der Förderprojekte und Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung. Außerdem erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 70.000 EUR je Konzept in einem Zeitraum von 7 Jahren. Wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben, können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000 EUR erhalten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie aktive Bürgerbeteiligung und Berücksichtigung von gleichwertigen Lebensverhältnissen.
Nicht förderfähig
- •Keine Förderung für gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten und Leistungen der öffentlichen Verwaltung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis über aktive Bürgerbeteiligung
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 70.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune, verband
- €Förderbetrag: bis 70.000 €