VeröffentlichtZuschuss
Meisterprämie
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Aktualisiert vor 22 Tagen
Zuwendungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätige Beteiligungen im Handwerk.
Programmdetails
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Handwerks- oder Industriemeisterin und Handwerks- oder Industriemeister bei der erstmaligen Gründung einer selbstständigen Vollexistenz im Haupterwerb durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung. Sie erhalten die Förderung als Basisförderung für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung in einem Handwerk nach Handwerksordnung und darauf aufbauend in der 2. Stufe als Arbeitsplatzförderung für die Schaffung mindestens eines zusätzlichen Arbeitsplatzes durch die Gründung. Die Höhe des Zuschusses beträgt als Basisförderung EUR 7.500 und als Arbeitsplatzförderung EUR 2.500.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die in dem Handwerk, zu dessen Ausübung sie als Handwerksmeisterin oder -meister berechtigt sind, erstmalig eine selbstständige Existenz im Land Mecklenburg-Vorpommern gründen.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 7.500 € – 10.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt
Existenzgründer/in
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: 7.500 € – 10.000 €