VeröffentlichtZuschuss

Meisterprämie

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Aktualisiert vor 22 Tagen

Zuwendungen für Unternehmensnachfolgen, Neugründungen oder tätige Beteiligungen im Handwerk.

Programmdetails

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Handwerks- oder Industriemeisterin und Handwerks- oder Industriemeister bei der erstmaligen Gründung einer selbstständigen Vollexistenz im Haupterwerb durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung. Sie erhalten die Förderung als Basisförderung für die erstmalige Gründung durch Unternehmensnachfolge, Neugründung oder tätige Beteiligung in einem Handwerk nach Handwerksordnung und darauf aufbauend in der 2. Stufe als Arbeitsplatzförderung für die Schaffung mindestens eines zusätzlichen Arbeitsplatzes durch die Gründung. Die Höhe des Zuschusses beträgt als Basisförderung EUR 7.500 und als Arbeitsplatzförderung EUR 2.500.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die in dem Handwerk, zu dessen Ausübung sie als Handwerksmeisterin oder -meister berechtigt sind, erstmalig eine selbstständige Existenz im Land Mecklenburg-Vorpommern gründen.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
7.500 € – 10.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Mecklenburg-Vorpommern

Antragsberechtigt

Existenzgründer/in

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: 7.500 € – 10.000 €