VeröffentlichtZuschuss
Kreatives Europa – Kultur
Europäische Kommission
Das Programm unterstützt den kulturellen und audiovisuellen Sektor mit Fördermitteln für kulturelle und kreative Organisationen.
Programmdetails
Das Programm „Kreatives Europa“ unterstützt den kulturellen und audiovisuellen Sektor, indem es Fördermittel für kulturelle und kreative Organisationen, Kinos und Filme bereitstellt. „Kreatives Europa“ besteht aus den Unterprogrammen „Kultur“ und „MEDIA“ und einem sektorübergreifenden Aktionsbereich. Im Unterprogramm „Kultur“ werden Fördermittel vergeben für länderübergreifende Kooperationsprojekte und europäische Netzwerke von Kultur- und Kreativorganisationen, Aktivitäten europäischer Netzwerke von Kultur- und Kreativorganisationen verschiedener Länder, grenzüberschreitende Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie Akteuren des Kultur- und Kreativsektors und Verbreitung ihrer Werke, den Ausbau von Kapazitäten des europäischen Kultur- und Kreativsektors, Maßnahmen in den verschiedenen Sektoren (vor allem Musikbranche, Buch und Verlag, Architektur- und Kulturerbe, Kulturtourismus, Design und Mode), besondere Maßnahmen im Bereich der Kultur, darunter Kulturpreise der Union, die Initiative Kulturhauptstadt Europas, die Initiative Europäisches Kulturerbe-Siegel. Im sektorübergreifenden Aktionsbereich werden folgende Maßnahmen unterstützt: sektor- und länderübergreifende politische Zusammenarbeit, unter anderem im Hinblick auf die Funktion der Kultur für die soziale Inklusion, innovative Ansätze, um Inhalte zu schaffen, für den Vertrieb und die Bekanntmachung von Inhalten sowie den Zugang dazu, sektorübergreifende Aktivitäten zur Anpassung an strukturelle und technologische Veränderungen im Medienbereich, die Einrichtung und der Betrieb von Kontaktstellen für das Programm. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, Preisgelder oder Auftragsvergabe. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. Das Programm wird auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme durchgeführt. Die Arbeitsprogramme enthalten eine Beschreibung der Maßnahmen, die finanziert werden sollen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme vorgesehenen Mittel und einen vorläufigen Durchführungszeitplan. Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Ausführliche Informationen und Antragsfristen finden Sie im Ausschreibungsportal der EU und beim Creative Europe Desk Deutschland.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen beziehungsweise Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind.
Die antragstellenden Organisationen müssen juristische Personen sein und seit mindestens 2 Jahren bestehen.
Nicht förderfähig
- •Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein