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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Förderung zur Verbesserung des energetischen Niveaus von Wohngebäuden.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Ihre Maßnahmen an Wohngebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus. Förderfähig sind der Ersterwerb sowie die Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern. Gefördert werden die Sanierung und der Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden und die energetische Fachplanung, Baubegleitungsleistungen und Nachhaltigkeitszertifizierungen im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderter Maßnahmen. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt EUR 120.000 pro Wohneinheit, EUR 150.000 bei Erreichen einer „Effizienzhaus EE oder NH“-Klasse. Die Förderung wird als Kredit mit Zinsverbilligung sowie einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss gewährt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Investorinnen und Investoren von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Antragstellende müssen die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer vor Antragstellung informieren.

Nicht förderfähig

  • Nicht antragsberechtigt sind der Bund
  • die Bundesländer und deren Einrichtungen
  • politische Parteien.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über die Gebäudeeigentümerschaft,Verträge für die Maßnahme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
20 %
Förderart / Bereiche
Darlehen

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: kommune, oeffentlich, privatperson, unternehmen, verband, verein
  • Förderbetrag: bis 150.000 €
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) – Förderprogramm | FörderBase