VeröffentlichtZuschuss
Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt Existenzgründer und kleine Unternehmen bei Kurzberatungen.
Programmdetails
Der Freistaat Sachsen unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) bei allen kurzberatungsrelevanten Fragestellungen. Gefördert wird der Einsatz organisationseigener Beraterinnen und Berater bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter. Die beratende Einrichtung erhält die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 250,00 pro abgerechnetem Tagewerk, höchstens jedoch 50 Prozent der Beratungskosten und für 130 Tagewerke pro Jahr. Eine Ko-Förderung durch den Bund oder die EU wird angerechnet. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Organisationen ohne Erwerbscharakter.
Die Beratungen müssen in weniger als 5 Tagen abgeschlossen werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 32.500 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Existenzgründer, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: unternehmen, verein
- €Förderbetrag: 1.000 € – 32.500 €