VeröffentlichtZuschuss
Justiz-Programm (2021–2027)
Europäische Kommission
Das Justiz-Programm fördert die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen innerhalb der EU.
Programmdetails
Das Programm leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums, der auf Rechtsstaatlichkeit mit Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, auf gegenseitiger Anerkennung, gegenseitigem Vertrauen und justizieller Zusammenarbeit beruht. Dadurch werden auch die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte gestärkt. Aus dem Programm werden Fördermittel zum Beispiel für Schulungen für Richter und andere Rechtspraktiker sowie für einen wirksamen Zugang zur Justiz für Bürger und Unternehmen bereitgestellt. Spezifische Ziele des Programms sind: Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, Unterstützung und Förderung der justiziellen Aus- und Weiterbildung, Erleichterung eines wirksamen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle und Förderung des Rechtsschutzes, auch auf elektronischem Wege (E-Justiz).
Voraussetzungen
Das Programm richtet sich an Angehörige der Rechtsberufe, Einrichtungen der Rechtspflege sowie nationale, regionale und lokale Behörden.
Die Teilnahme steht auch den Kandidaten- und Beitrittsländern sowie internationalen Organisationen offen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein