VeröffentlichtZuschuss

Landeskulturförderung

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Niedersachsen fördert Investitionen und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.

Programmdetails

Die Förderung erfolgt in den Bereichen: Förderung niedersächsischer Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen, Förderung nichtstaatlicher Museen, Förderung von Kunstschulen, Förderung investiver Projekte soziokultureller Einrichtungen, Förderung von Musik, Förderung freier Theater und Tanztheater. Zudem werden Stipendien in den Bereichen bildende Kunst, Musik und Literatur vergeben. Ziel ist es, die kulturelle Angebotsvielfalt zu erhöhen und Einrichtungen bei der Entwicklung neuer Vermittlungsformate zu unterstützen. Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen beziehungsweise im Fall von Stipendien Künstlerinnen und Künstler in den jeweiligen Bereichen.

Voraussetzungen

Die Fläche der zu fördernden Einrichtung darf nicht mehr als 500 Quadratmeter betragen.

In der Einrichtung dürfen maximal 3 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein oder nicht mehr als 5 eigenproduzierte Neuproduktionen im Jahr durchgeführt werden.

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 50.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online einzureichen.

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

Träger kultureller Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig, stiftung
  • Förderbetrag: 5.000 € – 50.000 €
Landeskulturförderung – Förderprogramm | FörderBase