VeröffentlichtZuschuss
Landeskulturförderung
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Niedersachsen fördert Investitionen und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.
Programmdetails
Die Förderung erfolgt in den Bereichen: Förderung niedersächsischer Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen, Förderung nichtstaatlicher Museen, Förderung von Kunstschulen, Förderung investiver Projekte soziokultureller Einrichtungen, Förderung von Musik, Förderung freier Theater und Tanztheater. Zudem werden Stipendien in den Bereichen bildende Kunst, Musik und Literatur vergeben. Ziel ist es, die kulturelle Angebotsvielfalt zu erhöhen und Einrichtungen bei der Entwicklung neuer Vermittlungsformate zu unterstützen. Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen beziehungsweise im Fall von Stipendien Künstlerinnen und Künstler in den jeweiligen Bereichen.
Voraussetzungen
Die Fläche der zu fördernden Einrichtung darf nicht mehr als 500 Quadratmeter betragen.
In der Einrichtung dürfen maximal 3 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein oder nicht mehr als 5 eigenproduzierte Neuproduktionen im Jahr durchgeführt werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 50.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online einzureichen.
Förderregion
Niedersachsen
Antragsberechtigt
Träger kultureller Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Niedersachsen
- iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig, stiftung
- €Förderbetrag: 5.000 € – 50.000 €