VeröffentlichtZuschuss
Wiederaufbau RLP 2021
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Zuschüsse für die Reparatur oder den Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen beschädigten Gebäuden in Rheinland-Pfalz.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Privatperson, Verein, Stiftung, Religionsgemeinschaft oder andere Einrichtung finanzielle Hilfen zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden oder an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit des Wohngebäudes erforderlich sind, Aufräum-, Abriss- und Entsorgungsarbeiten sowie für eine bauliche Sicherung, Maßnahmen zur Modernisierung, Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von vergleichbaren Gebäuden beziehungsweise Wohnungen als Ersatz von zerstörten Gebäuden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der normalerweise 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbpachtnehmer, vergleichbar dinglich Berechtigte sowie private Vermieter, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung der zuständigen Gemeinde,Gutachten zur Schadenshöhe
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2026
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Privatpersonen, Vereine, Stiftungen, Religionsgemeinschaften, andere Einrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: privatperson, verein, stiftung
- €Förderbetrag: ab 5.000 €