VeröffentlichtZuschuss

Klinikpartnerschaften – Förderlinie Global

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Förderung von Partnerschaftsprojekten zwischen deutschen Organisationen des Gesundheitssektors und Partnerinstitutionen in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens.

Programmdetails

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Kooperationen mit Kliniken, Universitäten, Hochschulen und Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern, die dazu beitragen, weltweit die Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern und eine optimale medizinische Versorgung zu ermöglichen. Sie erhalten die Förderung für Fort- und Weiterbildungen sowie für gemeinsame Trainings zu Krankheitsbildern, Behandlungsoptionen, Technologien oder Abläufen. Die Förderung beträgt bis zu EUR 50.000 für maximal 2 Jahre. Ihren Antrag stellen Sie bitte jährlich im Frühjahr oder Herbst im elektronischen Antragsportal bei der GIZ.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Institutionen in Deutschland, die eine institutionalisierte Partnerschaft mit einer medizinischen Einrichtung in einem Land niedrigen oder mittleren Einkommens haben oder aufbauen.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte mit Verbänden und Organisationen im Partnerland
  • die fachliche Aus- und Fortbildung durchführen
  • aber keine eigenständigen Gesundheitsdienstleistungen anbieten.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind jährlich im Frühjahr oder Herbst einzureichen.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein
  • Förderbetrag: bis 50.000 €