VeröffentlichtZuschuss
Internationale Tourförderung
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Die Internationale Tourförderung unterstützt Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland.
Programmdetails
Mit der Internationalen Tourförderung unterstützt die Initiative Musik Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei Konzertreisen ins Ausland. Sie erhalten einen Zuschuss, wenn Sie besondere Auftritte im Rahmen einer internationalen Tournee planen. Als internationale Touren verstehen sich Tourneen oder Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder TV- und Hörfunk-Sendungen im Ausland, mit maximal 15 Auftritten. Die Auftrittstermine müssen zeitlich und örtlich plausibel beieinander liegen und eine sichtbare Einheit bilden. Sie können die Förderung beantragen, wenn Ihre Musik im Bereich der populären Musik verortet ist – darunter Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, elektronische Musik oder verwandte Genres – und Ihre Tournee international ausgerichtet ist. Die Förderung richtet sich insbesondere an Acts, die professionell arbeiten und strukturell in der Lage sind, eine Tour erfolgreich umzusetzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Auftritte und dem Zielgebiet. Gefördert werden können Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben. Darunter fallen zum Beispiel Flüge, Zugfahrten, Nahverkehr, Automiete mit Sprit oder Kilometer-Pauschale bei Anreise mit eigenem PKW, Mautgebühren, Visagebühren oder Miet-/Transportausgaben von Instrumenten und Equipment. Auch Booking- und Agenturprovisionen können angegeben werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausübende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Bei Ensembles muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz im Inland haben.
Nicht förderfähig
- •Touren
- •die bereits Bundesförderung erhalten
- •sind ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Einladungsschreiben,Finanzierungsplan in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage,künstlerische Vita der Person bzw. der Band
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit