VeröffentlichtZuschuss

Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Unternehmen bei der betrieblichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Sie als Unternehmen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der betrieblichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten. Sie bekommen die Förderung für die Teilnahme Ihrer Beschäftigten an externen Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Weiterbildungsanbieterinnen und Weiterbildungsanbieter. Dies können zum Beispiel Inhouse-Seminare oder -Lehrgänge sein. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Region Trier bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je teilnehmender Person und bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch maximal 1.500 EUR je Person. Je Kalenderjahr können Sie maximal 30.000 EUR bekommen. Sie bekommen keine Förderung, wenn die Gesamtkosten der Maßnahme unter 100 EUR liegen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen des Privatrechts mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in Rheinland-Pfalz.

Die Maßnahme muss für die Beschäftigten der Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag über das Onlineformular im EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus

Auf einen Blick

Förderbetrag
100 € – 30.000 €
Förderquote
60 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen spätestens 1 Monat vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.

Förderregion

Rheinland-Pfalz

Antragsberechtigt

Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Rheinland-Pfalz
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: 100 € – 30.000 €