VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen beim Aufbau lokaler Teilhabemanagement-Systeme zur Schaffung inklusiver sozialer Räume für Menschen mit Behinderungen.
Programmdetails
Das Programm finanziert die Einstellung qualifizierter Teilhabemanager, die Maßnahmen zur Schaffung inklusiver Gemeinwesen entwickeln und begleiten. Diese Manager fungieren als Schnittstelle zwischen kommunaler Verwaltung und Menschen mit Behinderungen, unterstützen barrierefreie Zugänglichkeit, erleichtern örtliche Aktionspläne im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und organisieren Vernetzungskonferenzen und Teilhabeveranstaltungen. Förderquote bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung erfolgt für die Einstellung qualifizierter Teilhabemanager.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderquote
- 95 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Laufende Antragstellung; erste Runde innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung, zweite Runde innerhalb von 6 Monaten, danach jeweils zum ersten Werktag eines Quartals
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Kommunen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune