VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen beim Aufbau lokaler Teilhabemanagement-Systeme zur Schaffung inklusiver sozialer Räume für Menschen mit Behinderungen.

Programmdetails

Das Programm finanziert die Einstellung qualifizierter Teilhabemanager, die Maßnahmen zur Schaffung inklusiver Gemeinwesen entwickeln und begleiten. Diese Manager fungieren als Schnittstelle zwischen kommunaler Verwaltung und Menschen mit Behinderungen, unterstützen barrierefreie Zugänglichkeit, erleichtern örtliche Aktionspläne im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und organisieren Vernetzungskonferenzen und Teilhabeveranstaltungen. Förderquote bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung erfolgt für die Einstellung qualifizierter Teilhabemanager.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderquote
95 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Laufende Antragstellung; erste Runde innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung, zweite Runde innerhalb von 6 Monaten, danach jeweils zum ersten Werktag eines Quartals

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Kommunen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: kommune