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Förderung von Inkubatoren an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Inkubator)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Hochschulen in Sachsen-Anhalt können Zuschüsse für die Einrichtung von Inkubatoren erhalten.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Einrichtung von Inkubatoren und bei der ergänzenden Einrichtung bestehender Inkubatoren. Sie erhalten die Förderung beispielsweise für die gründungsbezogene Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore, kleinere Pilot-/Versuchsanlagen sowie technischen Service. Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch mindestens 200.000 EUR und maximal 800.000 EUR. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die kostenfreie Bereitstellung der Inkubatoren für die Teilnehmenden und die fachbezogene Betreuung durch die Hochschule.

Auf einen Blick

Förderbetrag
200.000 € – 800.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Staatliche Hochschulen in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: forschung
  • Förderbetrag: 200.000 € – 800.000 €