VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO)
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
Unternehmen in Sachsen-Anhalt können Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien erhalten.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Zuschüsse werden für gebäudebezogene und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50% für kleine Unternehmen, 35% für mittlere Unternehmen und 20% für große Unternehmen, maximal jedoch 1 Million Euro je Unternehmen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen der Tabakindustrie.
Die Maßnahme muss in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden, ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem muss nachgewiesen werden.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Maßnahmen zur Einhaltung von Unionsnormen
- •der Erwerb gebrauchter Anlagen
- •Demonstrationsprojekte
- •der Erwerb von Kraftfahrzeugen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
Erforderliche Unterlagen
- Bestandsaufnahme von einem Sachverständigen,Nachweis eines Energieaudits oder Energiemanagementsystems
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 1.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: 50.000 € – 1.000.000 €